Rechtsmittel

Die unterliegende Partei eines Zivilprozesses kann grundsätzlich gegen das Urteil Berufung einlegen, es sei denn, die durch das angefochtene Urteil verursachte Beschwer liegt nicht über 600 Euro. In diesem Fall wäre eine Berufung nicht zulässig. Die Berufung muss innerhalb eines Monats durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Berufungsgericht eingelegt werden. Berufungsgericht für Urteile des Landgerichts ist das Oberlandesgericht.

Gegen bestimmte Beschlüsse des Landgerichts ist die sofortige Beschwerde zulässig, diese ist mit wenigen Ausnahmen binnen zwei Wochen entweder beim Landgericht, das den Beschluss erlassen hat, oder beim zuständigen Oberlandesgericht einzulegen.

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