Dolmetscher und Übersetzer

Dolmetscher und Übersetzer beherrschen mindestens zwei Sprachen und sorgen dafür, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen miteinander verständigen können. Dolmetscher übersetzen mündlich, Übersetzer tun dies schriftlich. Die Gerichtssprache ist deutsch. Wird vor Gericht unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.

Die Entschädigung für Dolmetscher und Übersetzer richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die Vergütung für Dolmetscher wird nach Stunden, die für Übersetzer nach Umfang und Schwierigkeit des schriftlichen Textes bemessen. Daneben können Fahrtkostenersatz und Entschädigung für bestimmte Aufwendungen beantragt werden.

Zur Sprachübertragung für gerichtliche Angelegenheiten können Dolmetscher und Übersetzer öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn sie die erforderliche Sachkunde und persönliche Eignung dafür besitzen. Diese Voraussetzungen werden von der Verwaltung des Landgerichts geprüft. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der bei der Präsidentin bzw. beim Präsidenten des Landgerichts gestellt werden muss.

Beim Landgericht Baden-Baden sind derzeit 35 beeidigte Verhandlungsdolmetscher und 94 beeidigte Urkundenübersetzer zugelassen.

Auskünfte über die beim Landgericht Baden-Baden zugelassenen Dolmetscher und Übersetzer erhalten Sie bei Frau Grünbacher, Tel.-Nr. 07221/685402.

Das Gesamtverzeichnis der in Baden-Württemberg zugelassenen Dolmetscher und Übersetzer können Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Stuttgart einsehen (siehe rechte Spalte).

Zulassung zum/zur Verhandlungsdolmetscher/in und Urkundenübersetzer/in beim Landgericht Baden-Baden:

Zuständig ist der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk d. Antragsteller/in den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung hat, anderenfalls der Präsident des Landgerichts Stuttgart.

Einen Antrag auf allgemeine Beeidigung finden Sie hier. Einen Antrag auf Änderung einer bestehenden Beeidigung finden Sie hier. Einen Antrag auf Verlängerung der Beeidigung finden Sie hier.   

Darüber hinaus können Sie weitere Informationen über die Erforderlichkeit und die Voraussetzungen einer staatlichen Prüfung als Dolmetscher und Übersetzer auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe -Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher- erhalten (siehe rechte Spalte).

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